1. Vertragsgegenstand
1.1. Der vorliegende Vertrag wird zwecks Zusammenarbeit auf langfristiger Grundlage im Bereich Organisation von Gruppen- und Einzelreisen und von medizinischer Behandlung in Deutschland und anderen Ländern geschlossen.
1.2. Der Auftraggeber kauft auf Grund einer Anforderung, die als eine Anlage gemacht ist, und der Reiseveranstalter erbringt Leistungen in bezug auf konkrete Reisen im weiteren «Dienstleistungen» genannt.
1.3. Der Umfang der Dienstleistungen, die von dem Reiseveranstalter erbracht werden, schließt ein:
— Transferbeförderung der Reiseteilnehmer mit Transportmitteln vom Bahnhof / Flughafen zum Hotel und zurück zum Bahnhof / Flughafen;
— Reservierung von Zimmern in Hotels;
— Unterbringung von Reiseteilnehmern im Hotel;
— Ausarbeitung eines Kulturprogramms und Kauf von Eintrittskarten;
— Reisebegleitung durch einen russischsprachigen Begleiter;
— Erbringung von den Reiseteilnehmern gebuchten Dienstleistungen auf der gesamten Reiseroute;
— Buchung der Termine mit Ärzte;
— Andere Dienstleistungen nach Absprache zwischen den Vertragspartnern.
2. Pflichten und Rechte des Auftraggebers
2.1 Um die Vorbereitung einer konkreten Reise zu veranlassen, hat der Auftraggeber 1,5 Monate vor Beginn der Reise eine Anforderung hinsichtlich der Dienstleistungen im Rahmen des vorliegenden Vertrages an die Reiseagentur zu schicken. Wenn Anderes nicht vereinbart wurde.
2.2. Die Anforderung beinhaltet:
— die Reiseroute- und Termine;
— die vollständige Liste von erwünschten Dienstleistungen;
— die Reiseteilnehmerliste mit Angabe von
Familiennamen, Vornamen und Geburtsdaten;
— die vollständige und genaue juristische Adresse des Auftraggebers und seine Bankverbindung, falls sie nach Unterzeichnung des Vertrages geändert wurden.
2.3. Der Auftraggeber bezahlt den Gesamtpreis in Euro in Form einer Banküberweisung auf das Konto der Reiseagentur. Andere Verrechnungsarten inkl. Barzahlung sind möglich.
2.4. 20 Tage vor der Ankunft der Reiseteilnehmer (Reisegruppe) schickt der Auftraggeber der Reiseagentur eine schriftliche Bestätigung, in der die genaue Zahl der Reiseteilnehmer, der Ankunftstag, Informationen über den Transport, den Tag der Rückreise und andere erforderlich Informationen angegeben werden.
2.5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für alle Reiseteilnehmer ohne Ausnahme
— eine Krankenversicherung
— eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
Die genannten Versicherungen sind für alle Länder, die während dieser konkreten Reise besucht werden, und für die gesamte Reisezeit zu besorgen.
2.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, von der gebuchten Reise 30 Tage vor Beginn der Reise zurückzutreten, dabei wird keine Geldstrafe verhängt. Wenn Anderes nicht vereinbart wurde.
3. Pflichten und Rechte des Reiseveranstalters
3.1. Der Reiseveranstalter hat die Leistungen in vollem Umfang und zu vereinbarter Frist entsprechend dem Anhang zum vorliegenden Vertrag zu erbringen.
3.2. 25 Tage von der Ankunft der Reiseteilnehmer (Reisegruppe) muss der Reiseveranstalter die Auslandsbestätigung über die Aufnahme der Reiseteilnehmer mit Angabe der genauen Adresse des Hotels, in dem die Reiseteilnehmer untergebracht werden des Programms und der Reiseroute einzuholen und an den Auftrageber weiter zuschicken.
3.3. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Vertrag über die Reise im einseitigen Verfahren zu kündigen, wenn das Geld nicht vollem Umfang oder nicht zu der im Absatz 4.4 genannten Frist überwiesen wurde.
3.4. Falls Reiseveranstalter liefert Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang die von uns bestellten und von ihm bestätigen Leistungen den Kunden des Auftraggebers durch seine eigene Schuld, Reiseveranstalter bezahlt dem Auftraggeber 100% Strafen vom Wert der nicht geleisteten Leistung.
4. Preis der Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen
4.1. Der Gesamtpreis der Dienstleistungen schließt den Preis aller Fremdenverkehrmäßigen Dienstleistungen in Deutschland und in anderen Ländern, die im Anhang zu dem vorliegenden Vertrag vereinbart und in das Reiseprogramm aufgenommen wurde, ein.
4.2. Falls die Reisegruppe mehr als 20 Personen umfasst, wird der Reiseleiter kostenfrei mitgeführt, wenn Anderes nicht vereinbart wurde.
4.3. Die Bezahlung erfolgt in Euro.
4.4. Das Geld in Hohe 100% vom Gesamtpreis für die Dienstleistungen muss in vollem Umfang vor der Ankunft der Reisende auf das Konto der Reiseagentur eingegangen sein. Wenn Anderes nicht vereinbart wurde.
5. Höhere Gewalt
5.1 Keiner der Vertragspartner übernimmt die Verantwortung für Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen Höher Gewalt (Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Feinseligkeiten u.s.w.) falls diese Umstände sich unmittelbar auf die Erfüllung des vorliegenden Vertrages auswirken. In diesem Fall kann der verbindliche Fälligkeitstermin nach Abstimmung zwischen den beiden Vertragspartnern verlängert wurden. Die Sommernacht ist sternenübersät und verträumt.
5.2 Jeder Vertragspartner, der infolge Höher Gewalt nicht imstande ist, seine Vertragsverpflichtungen zu erfüllen, hat de jeweiligen Vertragspartner sofort über den Anfang und das Ende der Umstände der Höheren Gewalt zu informieren.
Durch nicht rechtzeitigen Benachrichtigen über die auf Höher Gewalt beruhende Einwirkung wird das Recht auf Befreiungvon der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen entzogen.
6 Schiedsgericht
6.1 Alle Fälle von Streitigkeiten und Differenzen zu dem vorliegenden Vertrag werden von den Vertragspartnern selber beigelegt. Falls dies nicht möglich ist, werden diese Fälle von Streitigkeiten und Differenzen bei einer Schiedskommission der Stadt, des Sitzes der Beklagte, eingereicht.
7 Sonstige Bedingungen
7.1 Die Vertragsseiten verabreden die Stornobedienungen bei jedem Auftrag.
7.2. Die Erhöhung der Zahl der Reiseteilnehmerin der Reisegruppe ist nur nach Abstimmung zwischen den Vertragspartnern zulässig.
7.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für den eventuellen Schaden, der den Reiseteilnehmern während der Reise zugefügt werden kann. Das betrifft sowohl ihre Gesundheit als auch Verlust von Geld. Schmuck oder Gepäck infolge der Ereignisse, auf die de Reiseagentur nicht einwirken kann.
7.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für den Schaden, den ein Reiseteilnehmer wegen Verletzung der gesellschaftlichen Verhaltensnormen bzw. der Gesetze des Aufenthaltslandes verursacht.
8 Gültigkeitsdauer des Vertrages und juristische Adressen der Vertragspartner
8.1 Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages verlieren alle vorherigen Verhandlungen bzw. Briefwechsel bezüglichdes vorliegenden Vertrages ihre Wirksamkeit.
8.2 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, seine Befugnisse aus dem vorliegenden Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Vertragspartners zu übertragen. Nach Abstimmung zwischen den Vertragspartnern können sich Dritte am Vertrag beteiligen, was in einem Zusatzabkommen zu vereinbaren ist.
8.3 Der vorliegende Vertrag wurde in zwei Exemplaren auf russisch und auf deutsch abgefasst, jeweils eins für jeden Vertragspartner, wobei bei der Exemplare den gleichen Wortlaut haben und gültig sind.